Freitag, 5. April 2024

Nutzungsordnung

 

Das Haarener Archiv ist kein öffentlich zugängiges Archiv nach dem deutschen Archivgesetz.

Es ist ein gesicherter Ablageplatz für wertvolle Dokumente über Haaren aus dem Eigentum von Privatpersonen und Vereinen als "Leihgabe"

Nur diese rechtmäßigen Eigentümer dürfen ihre Dokumente zwecks Weiterbearbeitung o.ä. dem Archiv wieder entnehmen, unter Anwesenheit des Archiv-Verwalter.

Eigentümer des Archivschrankes ist der Heimat- und Verkehrsverein Haaren e.V., die Eigentümer der Exponate der jeweilige Einleger.

Es können Privatpersonen mit begründetem Interesse und wichtigen Exponaten, forschende Personen auf dem Gebiet Heimat, Kultur und Familien und Vereine mit deren berechtigtem Schriftführer und Vorsitzenden das Archiv als sicheren Ablageort (ohne Gewähr) verwenden.

Exponate können sein: Bücher, Hefte, Flyer zum Dorf, auch wenn sie aus einem anderen Stadtteil stammen; Fotos, in Ordnern und lose, hinter Glas; Negative, Dias, erstellte Dokumentationen; Plakate aus Haaren, Zeichnungen

Datenträger mit Video, Film und Musik; Vereinsprotokollbücher, Vereinschroniken; Erbnachlässe zB. Fotoalben, Wandbilder Verstorbener, Hochzeitsfotos usw

Kontakt über haaren@online.ms

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 geändert 26.04.2024 Zum Eingang Dorf-Archiv Fotos, Ansichten Diese Fotos werden aus Datenschutzgründen nicht veröffentlicht oder gezeigt.  ...